Geschäftsordnung
Nach § 13 unserer Satzung hat der Vorstand die Aufgabe, die laufenden Geschäfte
zu führen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, gilt folgende Geschäftsordnung:


§ 1 Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Mitglied ist wie folgt eingeschränkt: ES kann nur der/dir
aufgenommen werden, der/die in den Ortsteilen Esserden, Reeserward oder
Speldrop wohnt. Ein außerhalb dieser Ortsteile wohnender kann nur beitreten, wenn
die Eltern oder Schwiegereltern der Bruderschaft angehören oder angehört haben.
Ein Wegfall dieser Voraussetzungen führt nicht zum Ausschluss. Es ist eine
Aufnahmegebühr von z.Zt. DM 20,- zu zahlen.
Der Jahresbeitrag beträgt z.Zt. DM 48,-


§ 2 Jungschützen
Die Jungschützen bilden eine eigene Jungschützenabteilung. (siehe auch § 6 der
Satzung unserer Bruderschaft). Der Jungschützenmeister muss von der
Mitgliederversammlung bestätigt werden.
§ 3 Tagesordnung zur Mitgliederversammlung
Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Sie kann durch Mehrheitsbeschluss
ergänzt oder geändert werden. Die Tagesordnung wird 14 Tage vor der
Mitgliederversammlung durch Aushang bekanntgegeben.


§ 4 Aufgabenverteilung
Neben dem Vorstand haben folgende Schützen bzw. Offiziere leitende Aufgaben:
1. Königsadjutant:
Er begleitet den König bzw. das Königspaar während des Schützenjahres bei
dessen Repräsentativ-Aufgaben.
Näheres regelt die Aufgabenstellung Königs/Thronadjutant.
2. Bataillons-Adjutant:
Er begleitet den Brudermeister bei seinen Auftritten für die Bruderschaft.
Näheres regelt die Aufgabenstellung Bataillonsadjutant.
3. Zugführer incl. Rittmeister:
Sie führen die einzelnen Züge und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der
ihnen aufgetragenen Pflichten. Dies gilt vor allem, wenn sie „Zug vom Dienst“.
Näheres regelt die Aufgabenstellung „ Zug vom Dienst“. Sie bilden auch das
Bindeglied zwischen Vorstand und den einzelnen Schützenbrüdern. Bei
Verhinderung übernehmen die Stellvertreter diese Aufgaben.
4. Stellvertreter für den Sportschießmeister und Vereinsschießmeister:
a)für die Schützen-,Alters-,Senioren und Damenklasse
b)für die Jungschützenabteilung
Sie vertreten und unterstützen den jeweiligen Scheißmeister bei seinen
vielfältigen Aufgaben.
5. Stellvertreter für den Fahnenschwenkermeister:
Er hilft und unterstützt den Fahnenschwenkermeister.
6. Schützenbrüder im Offiziersrang: (aktiv)
An der Organisationsversammlung, die einmal im Jahr vor Schützenfest
stattfindet, sollen folgende Schützen teilnehmen:
Vorstandsmitglieder, Adjutanten, Fahnenoffiziere und Zugführer.


§ 5 Wahl bzw. Ergänzungswahl zum Vorstand
Bewerber für einen dieser Posten müssen die Bewerbung schriftlich bis 14 Tage vor
der Wahl beim Brudermeister oder Schriftführer anzeigen. Der Kandidatenvorschlaf
hat nur dann seine Gültigkeit, wenn eine Einverständniserklärung des zu
benennenden Kandidaten ebenfalls vorliegt.


§ 6 Veranstaltungen
Die Bruderschaft hat jährlich folgende Veranstaltungen:
1. a) Schützenfest-Termin:
Der Schützenfestsonntag ist der letzte Sonntag im Juli.
Nach § 17 der Satzung ist während des Schützenfestes das
Königspaar und der Brudermeister abzuholen. Dies wird jedoch
nur innerhalb folgender Grenzen durchgeführt:
Grüttweg bis zu B 67
Esserdener Str. bis zu B 8
Heimische Str. ebenfalls bis zur B 8
Zur Rosau nur bis zum Anfang der Straße.
Alle Straßen und Wege, die über den Damm führen
Nur bis zum Damm.
Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung.
b) Kinderschützenfest:
Der Zug vom Dienst ist für die Organisation verantwortlich.
2.   a) Bezirkskönigschießen
      b) Delegiertentagungen
      c) Überörtliche Schieß- und Schwenkvergleichskämpfe.
3.   kirchliche Veranstaltungen
      a) Palmweihe
      b) Fronleichnamsprozession
      c) Wallfahrt nach Kevelaer
4. Totengedenken am Volkstrauertag um 10.30 Uhr
     am Denkmal in Esserden.
5.  Schießen:
     a) Königsschießen – Bedingungen sieht Aushang am Scheißstand
     b) Bataillons-Schießen – Zugwertung
     c) Vereinspokal – Einzelwertung
     d) Schnüre – und Eichel-Schießen- Einzelwertung in den Zügen
Die jeweiligen Bedingungen sind außerhalb dieser Geschäftsordnung
festgelegt. Auskunft hierüber gibt der Vereinsschießmeister.
6. Jungschützen
Die Jungschützenabteilung hat ihre eigene Veranstaltung an denen sie
Teilnimmt. Sie stimmt in eigener Regie über eine Teilnahme ab.
§ 7 Zahlungen
1. Königs- und Königinnengage z.Zt. je DM 500,-
2. Jungschützenköniggage z.Zt. DM 100,-
3. Anteil der Bruderschaft an den Auslagen des Reiterzuges für die Umzüge
während des Schützenfestes von z.Zt.:
Pro Reiter: 50 %, Königskutsche: 100%


§ 8 Schießgelder
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.09.1987 sind vom den
Mitgliedern keine Schießgelder mehr zu entrichten. Dieser Beschluss hat jedoch nur
solang Gültigkeit wie die Kassenlage dies erlaubt. Über die Wiedereinführung bzw.
Änderung entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 9 Beförderungen
1. Offiziersanwärter (z.B. Zugführer) werden nach 5 Jahren zum Offizier
(Leutnant) befördert.
2. Funktionsinhaber, die auf Grund ihrer Funktion befördert werden, müssen
diese Funktion mindestens 10 Jahre ausüben um ihren Rang zu behalten.
Ansonsten werden sie in den vorherigen Rang zurückgestuft.
3. Der Rittmeister wird nach 3 Jahren zum Hauptmann befördert.
4. Bataillonsadjutant, Königsadjutant sowie Fahnenoffiziere werden turnusgemäß
mit dem Vorstand (lt. Satzung auf 5 Jahre) auf der Jahreshauptversammlung
gewählt.


Esserden im Januar 1996

 


Bataillons – Adjutant
Er gehört dem erweiterten Vorstand an, der einmal im Jahr eine Versammlung
abhält. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung im § 4/2 wie folgt genannt:
„Er begleitet den Brudermeister bei seinen Auftritten für die Bruderschaft“.
Die Aufgaben sind im Einzelnen:
1. Palmsonntag - Palmweihe 6. Bezirkskönigschießen
2. Fronleichnam Prozession 7. Wallfahrt Kevelaer
3. Bezirksfahnenschwenken 8. Thronabrechnung
4. Kinderschützenfest 9. Volkstrauertag
5. Besuch der Schützenfeste
von Rees-Stadt, Rees-Feldmark und Grietherbusch
Bei all diesen vorgenannten Punkten ist nur Abwesenheit erforderlich.
Konkretere Aufgaben fallen am Schützenfest an:
Freitag:
Abholen beim Brudermeister – Meldung machen
Im Festzug marschiert er neben dem Kommandeuren (Major + Hauptmann)
Im Zelt: Während des öffentlichen Teils steht er zur Verfügung des Brudermeisters in
Absprache mit Major, Hauptmann und Fahnenschwenkermeister.
Samstag:
Während des Kirchganges bei den Kommandeuren
- Meldung beim Pastor
- Meldung wenn Pastor in Kutsche Platz genommen hat.
An der Kirche dafür sorgen, dass das Kinderkönigspaar rechtzeitig und würdig zur
Kirche kommt.
Beim Totengedenken am Ehrenmal für Kranzträger zum Ehrenmal sorgen.
Während des Königschießens – Empfang der Ehrengäste
Beim Frühstück und Frühschoppen – Zur Verfügung halten für den Brudermeister bei
Ende Frühschoppen. Abends im Zelt wie Freitags.
Sonntags:
Beim Vizekönigschießen bzw. Frühschoppen stet er zur Verfügung des
Brudermeisters. Nachdem der neue Vizekönig ins Zelt getragen wurde folgt die
Inthronisation. Folgende Aufgaben stehen an:
Das Tambourkorps aus dem Zelt führen, dann mit dem Königs-Adjutanten das neue
Königspaar, den alten Vizekönig und den neuen und den alten Jungschützenkönig
hereinspielen, während im Zelt die Bruderschaft zum Empfang bereitsteht.
Nach der Übergabe der Insignien folgt das obligatorische Ständchen des
Tambourkorps, sowie ein Fahnenschwenken, das mit dem Fahnenschwenkermeister
organisiert wurde.
Abends: Gäste mit den Kommandeuren empfangen und hereinführen, an Königs-
Adjutant übergeben zur Platz Platzeinweisung.
Er steht bis Ende des öffentlichen Teils zur Verfügung des Brudermeisters.
Eventuell weitere anfallende andere Anlässe nach Absprache.
König bzw. Thronadjutant
Er gehört dem erweiterten Vorstand an, der einmal im Jahr eine Versammlung
abhält. Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung im § 4/1 wie folgt genannt:
„Der Adjutant begleitet den König während des Schützenjahres bei dessen
Repräsentativaufgaben“.
Diese sind wie folgt:
1. Karnevalsveranstaltung 6. Bezirksschützenfest
2. Fronleichnam 7. Wallfahrt Kevelar
3. Bezirksfahnenschwenken 8. Volkstrauertag
4. Kinderschützenfest
5. Besuche der Schützenfeste
von Rees-Stadt, Rees-Feldmark und Grietherbusch
Bei diesen Aufgaben ist nur Anwesenheit erforderlich.
Konkretere Aufgaben fallen an Schützenfest an:
Führung und Begleitung des Königspaares und Throngefolge während der
öffentlichen Auftritte. Meldung an Kommandeur bei Frontabnahme vor den Paraden.
Unterstützung des neuen Königspaares bei Thronaufstellung.
Zeitabsprache mit König und Wirt für die Essen.
Sonntags vor Inthronisation: Sammeln folgender Majestäten vor dem Zelt:
1. neues Königspaar
2. alter Vizekönig
3. alter und neuer Jungschützenkönig
(Musik macht der Bataillonsadjutant)
danach einspielen der Majestäten zur Proklamation.
Freitag und Samstagabends im Zelt zur Verfügung halten für Königspaar und
Throngefolge.
Sonntagsabend: Empfang der Gastthröne im Zelt und Platzanweisung.
Zeitabsprache für die Gratulanten der Gäste-Majestäten.
Zur Verfügung halten während des öffentlichen Teils für Königs und
Throngefolge.
Eventuell weitere anfallende andere Anlässe nach Absprache.


Zug vom Dienst
Der Zug vom Dienst hat vom 1.1 bis 31. 12 folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Palmsonntag Teilnahme
Fronleichnam Teilnahme und Ordnungsdienst
Kinderschützenfest Organisation und Ausrichtung des Kinderschützenfestes in
Zusammenarbeit mit dem Vorstand, sowie Auf- und Abbau
des Festes mit Reinigung des Platzes.
Schützenfest Säubern des Dorfplatzes nach dem Schützenfest
Kevelaer Teilnahme
Volkstrauertag Teilnahme
Bei überörtlichen Veranstaltungen die unsere Bruderschaft ausrichtet sind Aufgaben
in Absprache mit dem Vorstand zu übernahmen.
Bei Veranstaltungen, an der unsere Bruderschaft geladen wird, ist die Teilnahme
erwünscht.
Information für Bewerber um
das Amt des Königs und der Königin
Es ist für eine Schützenbruder und seine Dame eine besondere Ehre, die
Bruderschaft als Königspaar zu repräsentieren. Mit dieser Ehre sind auch Pflichten
Verbunden.
Das Königspaar soll neben dem eigenen Schützenfest bei folgenden Anlässen
anwesend sein:
Thronabrechnung
Bezirkskönigschießen
Bezirksfahnenschwenken
Kinderschützenfest
Schützenfest der Bürgerschützen Rees-Feldmark
Schützenfest der Bürgerschützen Rees-Stadt
Schützenfest der Bruderschaft St. Johannes Grietherbusch
Darüber hinaus sollte der König folgende Anlässen anwesend sein:
Begräbnis eines Schützenbruders
Vorstandsversammlungen
Mitgliederversammlungen
Totengedenken
Palm-Prozession
Fronleichnam-Prozession
Kevelaer-Wallfahrt
Weitere Veranstaltungen (Euregio, Bundesfest, Bundesköniginnentag,
Kaiserschießen usw.) können anfallen.